Dashcam im geparkten Auto: Urteil LG Memmingen

Dashcam im geparkten Auto und Unterlassungsanspruch des Grundstückseigentümers – das Landgericht Memmingen entschied mit Urteil vom 14.01.2016, Az. 22 O 1983/13: Der Eigentümer eines Grundstücks hat gegen Halter und Führer eines geparkten Fahrzeugs einen Unterlassungsanspruch, gerichtet auf das Verbot, mit Hilfe einer im Fahrzeug angebrachten Dashcam Videoaufnahmen anzufertigen, die auch diejenigen Personen zeigen, die das Grundstück betreten oder verlassen. Dieses Verbot steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass Halter und Führer des Fahrzeugs keine überwiegenden Interessen geltend machen können. Weiterlesen