Aktuelle Abmahnung:
Hier liegt eine Abmahnung der astragon Software GmbH durch die Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte Bockslaff, Scheffen vor. Abgemahnt wird die Urheberrechtsverletzung an dem Spiel „Bus Simulator 2012„. Vom Anschlussinhaber wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie pauschaler Schadenersatz gefordert.
Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung, da die durch die Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte vorgelegte Unterlassungserklärung möglicherweise zu weit gefasst ist und deswegen nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte. Insbesondere der Berechnung der Abmahnkosten begegnen massive Zweifel, da nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erforderliche Gründe für die Überschreitung der 1,3-Geschäftsgebühr hin zur 1,5-Geschäftsgebühr nicht weiter dargelegt werden.
Weitere Hinweise zur ersten Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung finden Sie →hier.