Fußballsammelbilder, Profi-Vertrag und Recht am eigenen Bild

Recht eines Nationalkickers am eigenen Bild und Vertrieb von Fußballsammelbildern – das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied mit Beschluss vom 30.11.2022, Az. 16 W 52/22: Ob die Einwilligung eines Profi-Fußballers im Rahmen des mit einem englischen Fußballverein geschlossenen Vertrags, sein Bildnis u.a. auf Fußball-Tausch- und Sammelkarten zu veröffentlichen, auch die Verbreitung seiner Bilder als Nationalspieler umfasst, ist durch Vertragsauslegung zu ermitteln. Enthält der Vertrag keine Beschränkung auf Bilder als Clubspieler, ist der Vertrieb der Karten nicht rechtswidrig. Weiterlesen