Widerrufsfrist: Kein Fristbeginn schon bei Auslieferung an den Nachbarn

Das Amtsgericht Winsen entschied mit Urteil vom 28.06.2012, Aktenzeichen 22 C1812/11: Die zweiwöchigen Widerrufsfrist nach dem Fernabsatzrecht beginnt nicht bereits zu laufen, wenn der Paketbote das Paket mit der Ware bei einem zur Entgegennahme nicht bevollmächtigten Nachbarn abgibt, sondern erst dann, wenn der Adressat die Ware tatsächlich ausgehändigt erhält. Weiterlesen