Urteil: Filesharing-Verjährung 3 Jahre – Voraussetzung für Verjährungshemmung

Verjährung bei Filesharing und Verjährungshemmung durch Mahnbescheid – das Amtsgericht (AG) Nürtingen entschied mit Urteil vom 06.02.2015, Az. 17 C 1378/14: Nicht nur der Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten, sondern auch der Lizenz-Schadensersatzanspruch verjährt nach 3 Jahren. Ein Mahnbescheid hat keine Verjährungshemmung zur Folge, wenn die Forderung dort anders berechnet wird als in der Abmahnung. Weiterlesen