Widerruf des Handwerkervertrags mit Rückzahlungsanspruch als Geschäftsmodell des Bauherrn – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 06.07.2023, Az. VII ZR 151/22: Ein Vertragsschluss bei gleichzeitiger Anwesenheit der Parteien außerhalb von Geschäftsräumen im Sinne des § 312b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB, der ein Widerrufsrecht zur Folge haben könnte, liegt nicht vor, wenn der Verbraucher ein vom Unternehmer am Vortag unterbreitetes Angebot am Folgetag außerhalb von Geschäftsräumen lediglich annimmt. Weiterlesen