Das Deutsche Patent- und Markenamt trug am 23.10.2012 das Zeichen „@“ als Wortmarke zugunsten der Firma @T.E.L.L aus Weinheim ein. Dies berichtet unter anderem die Süddeutsche Zeitung im Wirtschaftsteil ihrer Ausgabe vom 03.11.2012. Die Markeneintragung schlägt Wellen in der Netzwelt, die neue Abmahnwellen befürchtet. Droht also zukünftig eine Abmahnung, wenn man nur seine E-Mail-Adresse verwendet? Nein. Weiterlesen