Widerruf des Fernabsatzvertrages und Rechtsmissbrauch – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 16.03.2016, Az. VIII ZR 146/15: Für die Wirksamkeit des Widerrufs eines im Internet geschlossenen Kaufvertrags genügt allein, dass der Widerruf fristgerecht erklärt wird. Es spielt grundsätzlich keine Rolle, aus welchen Gründen der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Weiterlesen