Der Bundesgerichtshof entschied mit Urteil vom 15.03.2012, Az. III ZR 190/11: Ein Mobilfunkanbieter, der den Vertragsumfang um mobilen Internetzugang erweitert, ist verpflichtet, den Kunden gesondert darauf hinzuweisen, wenn insoweit volumen- und nicht mehr zeitabhängig abgerechnet wird. Weiterlesen