Der Bundesgerichtshof (BGH) wird am 20.02.2018 um 10 Uhr unter dem Aktenzeichen VI ZR 143/17 über die Revision einer Bankkundin verhandeln, die sich gegen die Verwendung des generischen Maskulinum in Bankformularen wendet und statt dessen spezifisch weibliche Personenbezeichnungen verlangt. Hierauf weist der Bundesgerichtshof in einer Pressemitteilung vom 18.01.2018 hin. Weiterlesen