Das Landgericht Berlin entschied mit Urteil vom 21.05.2012, Az. 52 S 140/11: Eine Anfechtungserklärung muss so konkret sein, dass sie unzweideutig erkennen lässt, dass das Rechtsgeschäft wegen eines Fehlers beseitigt werden soll. Weiterlesen
Das Landgericht Berlin entschied mit Urteil vom 21.05.2012, Az. 52 S 140/11: Eine Anfechtungserklärung muss so konkret sein, dass sie unzweideutig erkennen lässt, dass das Rechtsgeschäft wegen eines Fehlers beseitigt werden soll. Weiterlesen