Keine wirksame Anfechtung bei unklarer Wortwahl

Das Landgericht Berlin entschied mit Urteil vom 21.05.2012, Az. 52 S 140/11: Eine Anfechtungserklärung muss so konkret sein, dass sie unzweideutig erkennen lässt, dass das Rechtsgeschäft wegen eines Fehlers beseitigt werden soll. Weiterlesen