BGH entscheidet zur Beweislast bei Produktfälschungen

Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschied mit Urteilen vom 15. März 2012, Az. I ZR 52/10 und Az. I ZR 137/10:

Der Händler muss beweisen, dass es sich um Originalware handelt, wenn ihm vom Markeninhaber der Vorwurf gemacht wird, diese Waren unerlaubt in Verkehr gebracht zu haben oder gar Produktfälschungen zu vertreiben. Weiterlesen