Filesharing nach BGH-Urteil „Morpheus“: Abmahnung der Eltern nun ausgeschlossen?

Zur Störerhaftung der Eltern und zu deren Aufsichtspflicht bei Filesharing entschied der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 15.11.2012, Az. I ZR 74/12: Eltern haften für das illegale Filesharing ihres 13-jährigen Kindes grundsätzlich nicht, wenn sie das Kind über das Verbot einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehrten und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt. Können Eltern nun nicht mehr abgemahnt werden? Wurden Eltern in der Vergangenheit zu Unrecht abgemahnt, wenn ihre Kinder Songs und Videos per Filesharing tauschten? Was ist mit den Unterlassungserklärungen der Vergangenheit? Weiterlesen