LG Detmold: Vertragsschluss bei einem Online-Shop

Das Landgericht Detmold entschied mit Urteil vom 07.03.2012, Az. 10 S 152/11:

Der Hinweis „Vielen Dank für Ihre Bestellung in unserem Online-Shop“ in der elektronischen Bestellbestätigung eines Webshop alleine führt noch nicht zum Abschluss des Kaufvertrages.

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