Fortgeltung einer Unterlassungserklärung: Vertragsstrafe nach Rechtsverstoß durch neuen Firmeninhaber

Zur Fortgeltung einer Unterlassungserklärung gegenüber dem Firmennachfolger entschied das Landgericht (LG) Berlin mit Urteil vom 02.04.2012, Az. 52 O 123/11: Wer ein Handelsgeschäft übernimmt und unter der selben Firma fortführt, übernimmt damit auch die Pflichten aus einer vor der Übernahme durch den ursprünglichen Inhaber abgegebenen Unterlassungserklärung. Verstößt der neue Firmeninhaber gegen die Unterlassungserklärung, löst er hierdurch den Anspruch auf die vereinbarte Vertragsstrafe aus. Weiterlesen