Der Bundesgerichtshof entschied in seinem am 12.07.2012 verkündeten Rapidshare-Urteil: Filehoster können für Urheberrechtsverletzungen beim Abruf gespeicherter Daten mit verantwortlich gemacht werden, wenn sie zuvor auf gleichartige Rechtsverletzungen hingewiesen wurden und zumutbare Schritte, neue Verstöße zu vermeiden, unterlassen haben. Weiterlesen