Finanzgericht Köln: Abschirmung von Elektrosmog ist bei Krankheit steuerlich absetzbar

Das Finanzgericht Köln entschied mit Urteil vom 08.03.2012, Az. 10 K 290/11: Die Kosten für die Abschirmung einer Eigentumswohnung vor Hochfrequenzimmissionen können als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer abgezogen werden.

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