Eine berechtigte Abmahnung aus dem Markenrecht zieht regelmäßig weitreichende Konsequenzen nach sich: nicht nur eine einzelne Werbeaussage oder eine einzelne Marketing-Maßnahme wird untersagt, sondern jede geschäftliche Aktivität rund um ein bestimmtes Produkt, rund um ein bestimmtes Logo, einen bestimmten Namen oder einen bestimmten Slogan soll verboten sein. Die markenrechtliche Abmahnung bezweckt regelmäßig ein vollständiges Vertriebsverbot. Sie bedroht also viel fundamentaler das unternehmerische Grundkonzept, als dies bei einer Abmahnung aus dem Wettbewerbsrecht der Fall ist. Aber nicht immer ist die Abmahnung des Markeninhabers berechtigt: Dessen Markenrecht kann bereits erschöpft sein. Weiterlesen