Auskunftsanspruch und Unterlassungsanspruch gegen Unternehmen nach eigenmächtiger Verarbeitung von Kundendaten auf privatem Account einer Mitarbeiterin – das Landgericht Baden-Baden hat mit Urteil vom 24.08.2023, Az. 3 S 13/23, ein Unternehmen dazu verpflichtet, einer Kundin die Namen ihrer Mitarbeiter zu benennen, die in dem Unternehmen erhobene Kundendaten privat verarbeitet haben. Darüber hinaus ist das Unternehmen dazu verurteilt worden, ihren Mitarbeitern die fortgesetzte Verwendung der personenbezogenen Kundendaten auf ihren privaten Kommunikationsgeräten zu untersagen. Weiterlesen