Das Oberlandesgericht Bremen entschied mit Beschluss vom 21.06.2012, Az. 3 U 1/12: Für die Tatsache, dass eine über ein bestimmtes eBay-Mitgliedskonto abgegebene Willenserklärung von dem jeweiligen Kontoinhaber abgegeben worden ist, spricht kein Anscheinsbeweis, da es an einem für die Annahme eines Anscheinsbeweises erforderlichen typischen Geschehensablauf fehlt. Weiterlesen