Abmahnkosten-Disclaimer und der Ersatz eigener Abmahnkosten – das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied mit Urteil vom 21.09.2017, Az. I-20 U 79/17: Wer einen Abmahnkosten-Disclaimer auf seiner Website platziert, mit dem die Kosten eines anwaltlichen Abmahnschreibens zurückgewiesen werden, verliert den Anspruch auf Ersatz der eigenen Abmahnkosten, wenn diese Abmahnung ohne den geforderten vorherigen Kontakt erfolgt. Weiterlesen