Foto-Abmahnung Denecke Priess & Partner für ProPix GmbH

Aktuelle urheberrechtliche Abmahnung aus dem Fotorecht:

Hier liegt unter anderem neu eine Abmahnung der Kanzlei Denecke Priess & Partner aus Berlin für die ProPix GmbH vor. Abgemahnt wird die unberechtigte Übernahme von Produktfotos für einen Webshop. Vom Webshop-Betreiber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Ersatz der Abmahnkosten und der Recherchekosten sowie Lizenz-Schadensersatz nach der MFM-Tabelle nebst Zuschlag wegen unterlassener Urheberbenennung gefordert.

Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Durchsicht der Details, da die durch die Kanzlei Denecke Priess & Kollegen geltend gemachten Forderungen möglicherweise zu weit reichen und deswegen nicht ungeprüft bleiben sollte.

 

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