Urteil: Bildabruf über URL für Vertragsstrafe ausreichend

Vertragsstrafe nach Online-Fotoklau – das Amtsgericht Hannover entschied mit Urteil vom 26.02.2015, Az. 522 C 9466/14: Für die Vertragsstrafe nach einer urheberrechtlichen Unterlassungserklärung reicht es aus, dass die Bilddatei auf dem Server unmittelbar über deren Datei-URL abgerufen werden kann. Weiterlesen