Filesharing: Keine Störerhaftung für erwachsenen Besuch – BGH-Urteil

Unerlaubtes Filesharing durch volljährigen Besuch und Störerhaftung des Anschlussinhabers – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 12.05.2016, Az. I ZR 86/15: Den Inhaber eines Internetanschlusses, der volljährigen Mitgliedern seiner Wohngemeinschaft, seinen volljährigen Besuchern oder Gästen einen Zugang zu seinem Internetanschluss ermöglicht, trifft keine anlasslose Belehrungs- und Überwachungspflicht und deswegen auch keine Störerhaftung. Weiterlesen