Filesharing: Eltern haften für ihre volljährigen Kinder

Das Oberlandesgericht Köln entschied mit Beschluss vom 04.06.2012, Az. 6 W 81/12: Eltern sind verpflichtet sind, ihre volljährigen Kinder zu überwachen, denen sie den Internet-Anschluss überlassen haben. Tun sie dies nicht, so haften sie für Filesharing-Urheberrechtsverletzungen ihrer volljährigen Kinder. Weiterlesen