Datenschutzrecht in Bayern 2018 – Auftragsverarbeitung und Gesetzentwurf

Datenschutzrecht in Bayern und die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – ab dem 25.05.2018 gilt die DSGVO unmittelbar. Für öffentliche Stellen in Bayern wird  wie bisher in aller Regel als allgemeines Datenschutzgesetz nicht das Bundesdatenschutzgesetz, sondern das Bayerische Datenschutzgesetz maßgeblich sein. Für die Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO steht ein neuer Mustervertrag zur Verfügung. Weiterlesen