Das Landgericht Frankfurt am Main entschied mit Urteil vom 09.02.2012, Az. 2-03 O 394/11: Widersprüchliche Ergebnisse bei der Zuordnung einer IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber gehen zu Lasten des abmahnenden Rechteinhabers. Weiterlesen
Das Landgericht Frankfurt am Main entschied mit Urteil vom 09.02.2012, Az. 2-03 O 394/11: Widersprüchliche Ergebnisse bei der Zuordnung einer IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber gehen zu Lasten des abmahnenden Rechteinhabers. Weiterlesen