Urteil: eBay-Verkäufer darf Auktion bei Mangel abbrechen

Vorzeitige Beendigung einer eBay-Auktion wegen eines Mangels – das Landgericht Heidelberg entschied mit Urteil vom 12.12.2014, Az. 3 S 27/14: Ein eBay-Verkäufer, der erst während der laufenden Auktion erkennt, dass die angebotene Sache einen Mangel hat, kann sein Angebot zurücknehmen und die Auktion vorzeitig abbrechen. Der Verkäufer muss nach der Angebotsbeendigung weder dem Höchstbietenden weder die Sache ausliefern noch Schadensersatz wegen Nichterfüllung zahlen. Weiterlesen