Lizenz-Schadensersatz und Ersatz der Abmahnkosten bei Filesharing – das Amtsgericht (AG) Kiel entschied mit Urteil vom 30.01.2015, Az. 120 C 155/14: Bei der Bemessung des Schadensersatzes nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie kann eine Privatperson nicht mit einem kommerziellen Lizenznehmer gleichgesetzt werden. Der Streitwert für ein Filmwerk beträgt 2.000 €. Der Lizenz-Schadensersatz hängt von der Dauer der Internetverbindung und der der Leistungsfähigkeit des DSL-Anschlusses ab. Weiterlesen