Das Amtsgericht Herford entschied mit Urteil vom 28.02.2011, Az. 12 C 1392/10: Der Vertrag über einen „hervorgehobenen Premiumeintrag“ in dem Internet-Adressregister www.regionales-aerztebuch.de ist wirksam. Dies berichtet der Informationsdienst kostenlose-urteile.de in einer Meldung vom 27.04.2012. Weiterlesen