Automatische Abwesenheitsnotiz mit E-Mail-Footer und belästigende E-Mail-Werbung – Das Amtsgericht Augsburg entschied mit Endurteil vom 09.06.2023, Az. 12 C 11/23: Der bloße Hinweis auf die Internetpräsenzen eines Unternehmens in einer E-Mail-Signatur im Anschluss an Kontaktdaten des Mitarbeiters, ohne dass dieser mit einem Produkt oder anderen werbenden Angaben verknüpft ist, stellt keine einwilligungsbedürftige Werbung dar. Weiterlesen