E-Mail-Account am Arbeitsplatz – das Oberlandesgericht Dresden entschied mit Beschluss vom 05.09.2012, Az. 4 W 961/12: Wird im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses von einer Partei für die andere ein E-Mail-Account angelegt, darf dieser nach Kündigung des Vertrages solange nicht gelöscht werden, wie nicht feststeht, dass der Nutzer für die auf dem Account abgelegten Daten keine Verwendung mehr hat. Die Verletzung dieser Pflicht kann einen Schadenersatzanspruch auslösen. Weiterlesen