Weihnachtsmärkte, Weihnachtslieder und das Entstellungsverbot

Vor dem Kanzleifenster auf dem Domplatz tobt wie jedes Jahr der Passauer Christkindlmarkt. Ein Alleinunterhalter gibt am Keyboard Weihnachtslieder zum Besten. Seine Gesangesdarbietungen werden getragen vom monotonen Gedudel seines Keyboard-Rhythmusprogrammes: Bim-bum-bim-bum… Ich frage mich, ob hier nicht das urheberrechtliche Entstellungsverbot nach § 14 UrhG greift – aber wahrscheinlich sind sämtliche Lieder längst gemeinfrei. Oh du fröhliche, oh du selige. Gnadenlose Weihnachtszeit.

 

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Weihnachtslieder und das Urheberrecht – freie Liedersammlungen

Auch Weihnachtslieder unterliegen grundsätzlich dem Urheberrecht. Wer Weihnachtslieder aufführen und deren Noten kopieren möchte und sich dabei keine Sorgen wegen Urheberrechtsverletzungen machen möchte, dem sei das Online-Liederbuch „Singen im Advent“ des Vereins Musikpiraten und die „Ebersberger Liedersammlung“ von Michael Nausch und David Göhler mit gemeinfreien Werken empfohlen. Dann liegt keine Abmahnung als Überraschungsgeschenk unter dem Weihnachtsbaum.

 

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