Nicht wahrgenommene Weihnachtsfeier und Schadensersatzanspruch für Restaurant – das Amtsgericht München entschied mit Urteil vom 21.10.2024, Az. 191 C 19029/24: Reserviert ein Unternehmen in einem Restaurant einen Tisch für eine Weihnachtsfeier und nimmt den Termin dann ohne Absage nicht wahr, so kann der Restaurantbetreiber Schadensersatz in Höhe der Kosten für das Menü sowie einen geschätzten entgangenen Getränkeumsatz geltend machen. Weiterlesen