Urteil: Verbot der Eizellspende keine Marktverhaltensregelung

Werbung in Deutschland für eine Eizellspende und Wettbewerbsrecht – der Bundesgerichtshof entschied mit Urteil vom 08.10.2015, Az. I ZR 225/13: Das in § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ESchG geregelte Verbot der Eizellspende stellt keine Marktverhaltensregelung nach § 4 Nr. 11 UWG dar. Deswegen besteht kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch, wenn für Vorbereitungshandlungen für eine Eizellspende in Deutschland geworben wird. Weiterlesen