Die Bundesnetzagentur hat für bestimmte Forderungen im Zusammenhang mit angeblichen R-Gesprächen unter Anzeige der Absendernummer (0)69 747 362 ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das Verbot wurde unter anderem gegenüber sämtlichen Netzbetreibern ausgesprochen und gilt rückwirkend für den Zeitraum ab dem 18. Februar 2012. Weiterlesen