Tierhalterhaftung bei Flucht vor Hund – das Amtsgericht München entschied mit Urteil vom 12.02.2026, Az. 223 C 6838/25: Springt ein Paketzusteller aus Angst vor bellenden Hunden auf das geparkte Fahrzeug des Hundehalters, kann der Hundehalter wegen seiner Tierhalterhaftung nach § 833 BGB keinen Schadensersatz wegen Sachbeschädigung verlangen. Weiterlesen