Kein Gewährleistungsausschluss bei Zustandsnote im Oldtimer-Kaufvertrag

Zustandsnote im Oldtimer-Kaufvertrag und Ausschluss der Gewährleistung – der Bundesgerichtshof (BGH) entscheid mit Urteil vom 23.07.2025, Az. VIII ZR 240/25: Wird in einem Oldtimer-Kaufvertrag im Zusammenhang mit der Beschreibung des Erhaltungszustands eine Zustandsnote angegeben, so ist regelmäßig von einer Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB aF (nunmehr § 434 Abs. 1, 2 Satz 1 Nr. 1 BGB) auszugehen, sofern nicht im Einzelfall besondere Umstände gegen die Vereinbarung eines der Zustandsnote entsprechenden Erhaltungszustands als Beschaffenheit des Fahrzeugs sprechen. Das gilt auch, wenn der Oldtimer durch einen privaten Verkäufer angeboten wird. Weiterlesen