Filesharing und Störerhaftung, wenn der erwachsene Besuch gegen Urheberrecht verstößt – das Landgericht Hamburg entschied mit Urteil vom 20.03.2015, Az. 310 S 23/14: Die erwachsene Nichte und deren Lebensgefährte zählen nicht zu den Familienangehörigen im Sinne der „BearShare“-Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Die Inhaberin des Internetanschlusses verletzt eine zumutbare Prüfungspflicht, wenn sie ihren Besuch nicht darüber belehrt, dass diese keine P2P-Tauschbörsen für den illegalen Bezug urheberrechtlich geschützter Werke nutzen dürfen. Die Anschlussinhaberin haftet deshalb als Störerin. Hat das Landgericht Hamburg damit wirklich recht? Weiterlesen