Corona-Lockdown und Mietminderung – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 12.01.2022, Az. XII ZR 8/21: Im Fall einer Geschäftsschließung, die aufgrund einer hoheitlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erfolgt, kommt grundsätzlich ein Anspruch des Mieters von gewerblich genutzten Räumen auf Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB in Betracht. Weiterlesen