Urteil: Kein Schadensersatz nach Negativbewertung

Negativer Bewertungskommentar und Schadensersatzanspruch des Webshop-Betreibers – das Oberlandesgericht (OLG) München entschied mit Beschluss vom 12.02.2015, Az. 27 U 3365/14: Ist eine Äußerung des Käufers im Bewertungsportal eines Online-Shop als Meinungsäußerung einzustufen, steht dem Verkäufer kein Schadensersatzanspruch zu. Weiterlesen