Urteil: Hochzeitspaar muss zusätzliche Eheringe bezahlen

Eine Hochzeit und vier Eheringe – das Amtsgericht München entschied mit Urteil vom 10.02.2026, Az. 173 C 9005/25: Sollen Eheringe früher als üblich geliefert werden, muss das mit dem Verkäufer vereinbart werden. Kann das Brautpaar eine solche Vereinbarung nicht beweisen, muss es die bestellten Ringe auch dann bezahlen, wenn sie später geliefert werden. Weiterlesen