Dashcam und Beweisaufnahme im Strafprozess – das Amtsgericht Nienburg entschied mit Urteil vom 20.01.2015, Az. 4 Ds 155/14: Im Strafverfahren besteht kein generelles Beweisverwertungsverbot für Dashcam-Aufzeichnungen. Kurze, anlassbezogene Aufnahmen anderer Verkehrsteilnehmer sind zulässig und verstoßen nicht gegen Datenschutzrecht. Weiterlesen