Gewerbeauskunft-Zentrale.de: BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH zurück

Niederlage der GWE Wirtschaftsinformations GmbH / Gewerbeauskunft-Zentrale.de: Der Bundesgerichtshof wies mit Beschluss vom 06.02.2013, Az. I ZR 70/12, die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des OLG Düsseldorf vom 14.02.2012, Az. I-20 U 100/11, zurück.

Was war geschehen?

Auf Antrag des Deutschen Schutzverbands gegen Wirtschaftskriminalität e.V. untersagte das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 15.04.2011, Az. 38 O 148/10 der GWE Wirtschaftsinformations GmbH / Gewerbeauskunft-Zentrale.de, deren Angebotsformulare für den Eintrag in deren Internet-Branchenverzeichnis zu verwenden. Die GWE-Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH legte gegen dieses Urteil Berufung zum Oberlandesgericht Düsseldorf ein. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte das erstinstanzliche Urteil  mit eigenem Urteil vom 14.2.2012, Az. I-20 U 100/11. Dabei ließ das Oberlandesgericht Düsseldorf keine Revision zu. Hiergegen wiederum legte die GWE-Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof ein.

Wie entschied der BGH?

Der BGH wies die Beschwerde der GWE Wirtschaftsinformations GmbH zurück. Die Rechtssache habe keine grundsätzliche Bedeutung. Im Übrigen erforderten auch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung keine Entscheidung des Revisionsgerichts.

Welche Auswirkung hat die Entscheidung des BGH auf die Praxis?

Die Entscheidung des BGH bedeutet zunächst: das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist rechtskräftig.

Zwar ging es in dem Prozess vor dem Landgericht Düsseldorf und vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf um einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch, nicht unmittelbar um den Zahlungsanspruch der Gewerbeauskunft-Zentrale.de gegen Inserenten, die die Preisklausel in dem Eintragungsformular übersehen hatten. Jedoch trägt der Kern der rechtlichen Erwägungen der Düsseldorfer Urteile, dass dieses Eintragungsformular, was die Preisklausel angeht, irreführend war, auch die Rechtsverteidigung gegen die Zahlungsforderung als solche. Insbesondere dürfte nun den in den Forderungsschreiben der GWE Wirtschaftsinformations GmbH / Gewerbeauskunft-Zentrale.de regelmäßig zitierten amtsgerichtlichen Urteile aus Köln und Bergisch Gladbach, denen gerade dieses Eintragungsformular zu Grunde gelegen haben dürfte, die argumentative Grundlage entzogen worden sein.

Es bleibt spannend, mit welchen Erwägungen die der GWE Wirtschaftsinformations GmbH / Gewerbeauskunft-Zentrale.de nun weiter versuchen wird, ihrer Zahlungsansprüche durchzusetzen.

 

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