OLG Düsseldorf entscheidet gegen Gewerbeauskunft-Zentrale

Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied mit Urteil vom 14.02.2012, Az. I-20 U 100/11: Die die alten von der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH benutzten Formulare für die Gewerbeeintragungen in dem Internetportal www.gewerbeauskunft-zentrale.de sind irreführend und daher wettbewerbsrechtlich unzulässig.

Was war geschehen?

Zugrunde liegt eine wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzung zwischen der beklagten GWE-Wirtschaftsinformations GmbH (Gewerbeauskunft-Zentrale) und dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) als Kläger. Bereits das Landgericht Düsseldorf hatte erstinstanzlich mit Urteil vom 18.04.2011 die Rechtsauffassung des DSW bestätigt, dass die – damals verwendeten – Angebotsformulare der Gewerbeauskunft-Zentrale sowohl irreführend im Hinblick auf die Herkunft als auch intransparent im Hinblick auf die Kostenfolge für die Betroffenen sind. Gegen dieses Urteil hatte die Beklagte Berufung zum OLG Düsseldorf eingelegt.

Wie entschied das Gericht?

Mit der Versendung des Formularschreibens verschleiere die Beklagte, dass es sich um eine – kostenpflichtige – Erstbestellung bei einem privaten Anbieter eines Branchenverzeichnisses handele. Nach den Kriterien des Bundesgerichtshofs sei entscheidend, dass das Formularschreiben nach seiner Gestaltung und seinem Inhalt geradezu darauf angelegt ist, bei einem flüchtigen Leser den falschen Eindruck hervorzurufen. Wettbewerbswidrig sei hier das Spekulieren auf einen erfahrungsgemäß selbst bei Gewerbetreibenden vorkommenden Mangel an Sorgfalt.  Mit der Versendung des Formularschreibens habe die Beklagte weiter den Preis der angebotenen Dienstleistung nicht klar und deutlich angegeben.

Welche Auswirkungen hat das Urteil für die Praxis?

Zwar handelt es sich um eine wettbewerbsrechtliche Entscheidung. Die Frage, ob die einzelnen Verträge wirksam sind oder nicht,  war nicht Gegenstand des Urteils des OLG Düsseldorf.

Gleichwohl können die Ausführungen des OLG Düsseldorf eine profunde Argumentationsgrundlage abgeben im Rahmen laufender Auseinandersetzungen mit der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH / Gewerbeauskunft-Zentrale um deren Rechnungen für deren Branchenverzeichnis-Einträge.