Voraussichtlich im März will die Bundesregierung den Entwurf für das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken im Internet dem Bundestag zur Abstimmung vorlegen. Kern des Gesetzes ist unter anderem die Beschränkung der Abmahnkosten bei einer Filesharing-Abmahnung. Der Bundestag könnte das Gesetz dann noch vor der Sommerpause und dem Ende der Legislaturperiode über das Gesetz beschließen. Dies meldet heise online in einem Bericht vom 21.02.2013.
Worum geht es?
Kern des Gesetzgebungsvorhaben ist wie dargestellt, die Abmahnkosten bei einer Filesharing-Abmahnung zu beschränken. Bei einer ersten Abmahnung wegen einfacher Urheberrechtsverletzungen soll der Streitwert pauschal auf 1000 € beschränkt werden. Damit sollen und so die Anwaltskosten für die Abmahnung auf 155,30 € beschränkt werden werden.
Gängige Praxis bei Filesharing-Abmahnungen ist es gegenwärtig, den Streitwert im Bereich zwischen 10.000 € und 30.000 €, manchmal sogar höher, anzusetzen. In der Folge werden dann die Abmahnkosten mit rund 500 €, in den meisten Fällen erheblich höher, berechnet. Der behauptete Schadenersatz wegen entgangener Lizenzgebühren wird daraufgeschlagen. Dann wird das „großzügige“ Angebot unterbreitet, die Angelegenheit gegen eine Vergleichszahlung je nach Kanzlei irgendwo im Bereich zwischen 450 € und 1.500 €, manchmal auch mehr, auf sich beruhen zu lassen.
Welche Auswirkungen hat das Gesetzesvorhaben auf die Praxis?
Es ist zu hoffen, dass der Bundestag das Gesetz möglichst bald in Kraft setzt. Die Filesharing-Industrie und ihre Abmahnkanzleien scheinen das Gesetz und seine wirtschaftlichen Folgen zu fürchten: Hier jedenfalls ist festzustellen, dass in jüngster Zeit massive Drohungen der Abmahnkanzleien, Abmahnkosten gegen Mandantinnen und Mandaten im Klagewege geltend machen zu wollen, zunehmen. Es soll vorgerichtlich nicht mehr lange mit Vergleichsverhandlungen Zeit vertan werden, sondern die Mandantschaft soll mit der Drohung, sich ansonsten vor Gericht wiederzufinden, zu einer raschen Zahlung – und vollständigen! – Zahlung gebracht werden.
Es stellt sich die Frage, ob die Gerichte in der Lage wären, die große Zahl der angedrohten Klagen und Gerichtsverfahren zum Urteil zu bringen, bis das Gesetz in Kraft ist. Die nächste Bundestagswahl steht bereits am 22. September 2013 heran – nur noch sieben Monate…
Pingback: Filesharing-Massenabmahnungen: Bundesrat fordert Gesetz | Kanzlei Stefan Loebisch Passau