Gewerbeauskunft-Zentrale: Niederlage vor dem AG Düsseldorf

Niederlage der GWE Wirtschaftsinformations GmbH / Gewerbeauskunft-Zentrale.de vor dem Amtsgericht DüsseldorfUrteil vom 17.12.2012, 47 C 12105/12: „Es wird festgestellt, dass der Beklagten keinerlei Ansprüche finanzieller Art gegen die klagende Partei zustehen, insbesondere nicht aus einem angeblich abgeschlossenen Vertrag über die Aufnahme der klagenden Partei in die Onlinedatenbank der Beklagten. Dies gilt insbesondere auch für einen angeblich abgeschlossenen Vertrag mit angeblich jährli­chen Zahlungsansprüchen der Beklagten über 569,06 €, für zwei Jahre also 1.138,12 €.“

Was war geschehen?

Die Beklagte hat keinen Zahlungsanspruch? Ein Schreibfehler?

Nein. Es handelt sich um eine sogenannte „negative Feststellungsklage“: Klagende Partei in diesem Verfahren war nicht die GWE Wirtschaftsinformations GmbH / Gewerbeauskunft-Zentrale.de, sondern eine der vielen Kundschaften, die mit einer versteckten Preisklausel im Eintragungsantrag für deren Online-Branchenverzeichnis „beglückt“ wurden. Die klagende Partei ergriff die Initiative und wartete nicht ab, bis die GWE Wirtsschaftsinformations GmbH gegen sie Klage erheben würde, sondern klagte selbst – auf die Feststellung, nicht zahlen zu müssen.

Wie entschied das Amtsgericht Düsseldorf?

Das Urteil des AG Düsseldorf hat – leider! – neben dem Tenor keinen Entscheidungstext. Das Urteil hat also keine schriftlichen Entscheidungsgründe. Sehr erfreulich: Der klagenden Partei wurde auch ein Schadenersatzanspruch über ihre Rechtsanwaltskosten zugesprochen, die für die vorgerichtlichen Abwehrschreiben anfielen.

Welche Auswirkung hat das Urteil auf die Praxis?

Es dürfte nun allmählich eng werden für die Gewerbeauskunft-Zentrale: In ihren eigenen Vertragsbedingungen ist Düsseldorf als Gerichtsstand nicht zuletzt für ihre eigenen Zahlungsklagen vorgegeben. Und nun wendet sich just das dann zuständige Amtsgericht Düsseldorf gegen die Gewerbeauskunft-Zentrale… Mal sehen, wie lange den Mahnschreiben noch die sattsam bekannten Kopien der Urteile aus Bergisch Gladbach oder Köln beiliegen…

 

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