Die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH / Gewerbeauskunft-Zentrale.de aus Düsseldorf, so scheint es, verliert zuweilen den Überblick in ihren Bemühungen, Unternehmer zu einem kostenpflichtigen Eintrag in ihr Online-Branchenverzeichnis und anschließend zur Zahlung zu bewegen: nicht anders ist es zu verstehen, dass zwischenzeitlich einem Unternehmen ein neues Eintragungsangebot ins Haus flatterte, obwohl doch angeblich bereits aus einem im Jahr 2012 geschlossenen Vertrag ein längst überfälliger Zahlungsanspruch offen steht.
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Liebesgrüße aus Düsseldorf?
Das übliche: Eintragungsformular der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH / Gewerbeauskunft-Zentrale.de mit der Aufforderung, fehlende oder fehlerhafte Daten zu ergänzen oder zu korrigieren. Mitten im Kleingedruckten der Hinweis „Marketingbeitrag jährlich inkl.Ust:Eur 569,06“ (so auch die Original-Interpunktion…). Unter Hinweis auf den im Jahr 2012 angeblich wirksam geschlossenen Vertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren bemühen sich GWE-Wirtschaftsinformations GmbH / Gewerbeauskunft-Zentrale.de und DDI Deutsche Direkt Inkasso GmbH seither abwechselnd, das Unternehmen unter Androhung gerichtlicher Schritte und damit einhergehende finanzieller Nachteile zum Einknicken und zur Zahlung zu bringen. Sogar ihren bereits bekannten angeblichen Klageentwurf versandte die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH / Gewerbeauskunft-Zentrale.de mittlerweile an das Unternehmen.
Indes: inmitten all dieser Drohungen und Bemühungen übersandte die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH / Gewerbeauskunft-Zentrale.de dem Unternehmen erneut ihr Eintragungsformular, selbstverständlich wieder mit dem versteckten Hinweis auf den „Marketingbeitrag“ (bei weiterhin fehlerhafter Interpunktion).
Ein neuer Eintragungsantrag – wie ist das zu verstehen?
Wenn ein Unternehmen einem anderen Unternehmen ein Angebot über eine bestimmte Leistung macht, erfolgt dies üblicherweise, weil die beiden Unternehmen bislang keinen entsprechenden Vertrag geschlossen haben. Wenn die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH / Gewerbeauskunft-Zentrale.de dem Unternehmen im Jahr 2013 einen Zweijahresvertrag für die Eintragung in deren Online-Branchenverzeichnis anbietet, tut sie das also wohl, weil sie der Meinung ist, mit diesem Unternehmen bislang keinen Vertrag geschlossen zu haben.
Das klingt doch logisch, oder?
Dann muss das aber bedeuten, dass die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH / Gewerbeauskunft-Zentrale.de selbst der Meinung ist, dass es aus dem Jahr 2012 keinen Zweijahresvertrag über die Eintragung in deren Online-Branchenverzeichnis gibt. Wenn es aus dem Jahr 2012 keinen Vertrag gibt: warum behauptet die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH / Gewerbeauskunft-Zentrale.de das dann, warum engagiert sie ein Inkassounternehmen und droht sogar Klage an?
Kein Überblick in Düsseldorf?
Hat die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH / Gewerbeauskunft-Zentrale.de den Überblick verloren? Oder hofft sie vielmehr, dass das bei ihren Adressaten der Fall ist? Das erste wäre erheiternd. Das zweite wäre dreist.