Gewerbeauskunft-Zentrale: DDI mit Mahnbescheid-Entwurf

Die Deutsche Direkt Inkasso GmbH (DDI), die bereits in der Vergangenheit von der GWE Wirtschaftsinformations GmbH / Gewerbeauskunft-Zentrale mit dem Forderungseinzug betraut wurde, fährt große Geschütze auf: hier liegen mehrere Forderungsschreiben vor, mit denen Mandanten jeweils Zahlungsfrist von fünf Tagen gerechnet ab dem Datum der Zahlungsaufforderung gesetzt wird. Beigefügt ist der Entwurf eines Mahnbescheids gegen die Mandantschaft. Für die Zeit „nach erfolgter Titulierung“ wird gedroht, „die Forderung konsequent unter Ausnutzung sämtlicher zur Verfügung stehender gesetzlicher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen“ durchzusetzen. Schließlich wird auf Urteile der Abteilung 40 des Amtsgerichts Düsseldorf, des Amtsgerichts Bergisch Gladbach, des Amtsgerichts Köln und des Landgerichts Gießen zu Gunsten der GWE Wirtschaftsinformations GmbH / Gewerbeauskunft-Zentrale verwiesen.

Um welche Urteile handelt es sich?

Bei den Urteilen aus Bergisch Gladbach und Köln wie auch bei dem Urteil der Abteilung 40 des Amtsgerichts Düsseldorf handelt es sich um Entscheidungen, in denen das von der GWE Wirtschaftsinformations GmbH beklagte Unternehmen verurteilt wurde, die Rechnung für den Eintrag in dem Branchenverzeichnis „Gewerbeauskunft-Zentrale.de“ zu bezahlen. Bei dem Urteil des Landgerichts Gießen liegt der Fall etwas anders: Hier versuchte ein Unternehmer, im Wege eines Verfügungsverfahrens aus dem Branchenverzeichnis gelöscht zu werden. Lediglich in den Urteilsgründen führte das Landgericht Gießen dabei an, zwischen diesem Unternehmer und der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH sei ein wirksamer Vertrag geschlossen worden. Über einen Zahlungsanspruch der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH / Gewerbeauskunft-Zentrale gegenüber dem Unternehmer entschied das Gericht gerade nicht.

Was ist von den Urteilen zu halten?

Was in dem Schreiben der DDI verschwiegen wird: seither drehte sich der Wind. Mit Urteil vom 27.07.2012, VII ZR 262/11, entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass eine versteckte Entgeltklausel in einem Eintragungsantrag für ein Branchenverzeichnis unwirksam ist. Der BGH entschied also im Ergebnis, dass der Betreiber eines solchen Branchenverzeichnisses aus einer solchen Entgeltklausel keine Geldforderung gegen den Unternehmer herleiten kann, der diese versteckte Entgeltklausel im Formular übersehen hatte.

Konkret gegen die GWE Wirtschaftsinformations GmbH / Gewerbeauskunft-Zentrale entschied die 57. Abteilung des Amtsgerichts Düsseldorf mit Urteil vom 17.12.2012, 47 C 12104/12, und weiter mit Urteil ebenfalls vom 17.12.2012, 47 C 12105/12, nicht nur dass der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH / Gewerbeauskunft-Zentrale keinerlei Ansprüche finanzieller Art gegen das jeweils eingetragene Unternehmen zu stehen. Mehr noch, und das ist sehr erfreulich, verurteilte das Amtsgericht Düsseldorf die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH / Gewerbeauskunft-Zentrale jeweils dazu, dem Unternehmen die Kosten der vorgerichtlichen Rechtsverteidigung zu ersetzen.

Was ist nun zu tun?

Große Geschütze. Ob es auch starke Geschütze sind, bleibt zunächst offen.

Ungeachtet dieser jüngeren Trendwende in der Rechtsprechung ist die Drohung mit dem Mahnbescheid nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Unternehmer, denen die Deutsche Direkt Inkasso GmbH mit dem Mahnbescheid drohte oder möglicherweise sogar bereits den Entwurf des Mahnbescheidsantrags übersandte, sollten in den nächsten Wochen ihren Posteingang besonders sorgfältig überwachen.

Zwar kann aus dem Mahnbescheid heraus noch nicht die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Dies ist frühestens mit dem nachfolgenden Vollstreckungsbescheid möglich.

Allerdings sollte es auch nicht zum Vollstreckungsbescheid kommen. Deswegen kann gegen den Mahnbescheid innerhalb einer Frist von zwei Wochen der Widerspruch eingelegt werden.

Bei der Berechnung der Frist ist zu beachten, dass diese mit der Zustellung des Mahnbescheids bei dem Unternehmer zu laufen beginnt. Die Zustellung kann auch durch den Einwurf in den Briefkasten erfolgen. Dies ist vor allem für Einzelunternehmer wichtig zu wissen, die sich auf Geschäftsreise befinden und ihren Briefkasten für einige Tage nicht lehren können.

Gerade Einzelunternehmer, denen die Deutsche direkt Inkasso mit einem Mahnbescheid für die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH / Gewerbeauskunft-Zentrale droht, sollten bei mehrtägigen Geschäftsreisen eine vertrauenswürdige Person damit beauftragen, den Briefkasten täglich zu überprüfen, damit keine Fristen versäumt werden.