Gewerbeauskunft-Zentrale verschickt Klageentwurf

Die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH/Gewerbeauskunft-Zentrale.de versucht weiter, Unternehmer doch noch zur Zahlung zu bewegen: hier liegt  ein aktuelles Vergleichsangebot an ein vertretenes Unternehmen vor, in dem mitgeteilt wird: „Das gerichtliche Klageverfahren ist nun eingeleitet„. Beigefügt ist ein Klageschriftsatz, in dem der Adressat als beklagte Partei geführt wird. Wird es nun ernst oder ist dies ein weiterer unseriöser Versuch, den Adressaten unter Druck zu setzen und zur Zahlung zu zwingen?

Klageschrift mit Merkwürdigkeiten im Detail

Bemerkenswert zunächst: der angebliche Klageentwurf wurde dem Unternehmen wieder einmal unmittelbar zugeschickt, obwohl die GWE Wirtschaftsinformations GmbH/Gewerbeauskunft-Zentrale bereits mehrfach aufgefordert wurde, ihre Zahlungsaufforderungen ausschließlich hierher an die Kanzlei zu senden. In dem Schreiben setzt die GWE Wirtschaftsinformations GmbH/Gewerbeauskunft-Zentrale.de eine Zahlungsfrist von gerade einmal einer Woche, gerechnet ab dem Datum des Schreibens. Damit bleiben ab Posteingang nur noch fünf, bestenfalls sechs, Tage – zu wenig, so vielleicht die Hoffnung, dass der eigene Anwalt noch kontaktiert werden kann.

In dem angeblichen Klageentwurf fallen dann einige Details auf, die jedenfalls von den üblichen anwaltlichen Klageschriftsätzen abweichen. Und eine Anwaltskanzlei ist, wenn man den Begleitschreiben Glauben schenken darf, doch bereits mit der Klage beauftragt worden.

Jüngere Urteile werden verschwiegen

Der Klageentwurf, adressiert an das Amtsgericht Düsseldorf, führt diverse Rechtsprechung auf, deren Nachweise aber im Sommer des Jahres 2012 enden – es fehlt jeder Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26.07.2012, Aktenzeichen VII ZR 262/11, und noch mehr jeder Hinweis auf die beiden gegen die GWE Wirtschaftsinformations GmbH/Gewerbeauskunft-Zentrale.de ergangenen Urteile des Amtsgerichts Düsseldorf aus dem Dezember 2012.

Vertraut die GWE Wirtschaftsinformations GmbH/Gewerbeauskunft-Zentrale.de bei diesem neuesten Schachzug darauf, dass die Kanzleien auf der Gegenseite die Rechtsprechung nicht kennen? Und warum verzichtet sie in ihrem Vergleichsangebot, verglichen mit der Klageforderung, unterm Strich auf fast 1.000 €, wenn doch die Rechtslage angeblich so eindeutig ist?

 

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